Was ist die Grundversorgung?
Der Grundversorger ist normalerweise das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Wenn du in einer Wohnung Strom entnimmst, ohne vorher einen anderen Vertrag abgeschlossen zu haben, kommt in der Regel automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.
Die Preise und Bedingungen werden öffentlich bekannt gegeben. Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Was ist ein Sondertarif?
Ein Sondertarif ist ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung. Du schließt ihn bewusst mit dem Grundversorger oder einem anderen Anbieter ab. Preis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und mögliche Boni stehen in den Vertragsbedingungen.
Die Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Grundversorgung | Sondertarif |
|---|---|---|
| Abschluss | Kann durch Stromentnahme entstehen | Bewusster Vertragsabschluss in Textform |
| Anbieter | Örtlicher Grundversorger | Grundversorger oder anderer Lieferant |
| Kündigung | Zwei Wochen Frist | Nach Vertragsbedingungen |
| Laufzeit | Keine feste Mindestlaufzeit | Vereinbarte Erstlaufzeit möglich |
| Preis | Öffentlich bekannt gegebener Tarif | Je nach Angebot und Region |
| Bonus | Normalerweise keiner | Je nach Angebot möglich |
Wann kann die Grundversorgung sinnvoll sein?
Sie kann praktisch sein, wenn du kurzfristig versorgt werden musst, gerade eingezogen bist oder bewusst flexibel bleiben möchtest. Ob sie preislich günstig ist, lässt sich nur mit den aktuellen Angeboten an deinem Wohnort beurteilen.
Wann lohnt sich die Prüfung eines Sondertarifs?
Prüfe Sondertarife, wenn du länger in der Wohnung bleibst und deinen Jahresverbrauch kennst. Vergleiche dabei den kompletten Jahrespreis, die Kosten ohne Bonus, die Laufzeit und den Umfang einer Preisgarantie.
So findest du deine aktuelle Vertragsart
Auf deiner Jahresrechnung muss stehen, ob du im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung beliefert wirst. Dort findest du außerdem Vertragsdauer, Preise, Kündigungstermin und Kündigungsfrist.